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Dänemark
gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer
Europas. Nicht ohne Grund: lange, oft
einsame Strände bieten Entspannung pur,
weitläufige Wälder, idyllische
Heidegebiete und Wiesen laden zum
stundenlangen Spazierengehen ein. Ideale
Voraussetzungen für den Urlaub mit Hund.
Diese
Idylle kann sich ganz schnell in einen
Albtraum verwandeln. Dann nämlich, wenn der
Vierbeiner entlaufen sollte und nicht binnen
3 Tagen wieder bei seinem Besitzer ist. Denn
genau nach diesen drei Tagen kann der Hund
von den Behörden – meist der Polizei -
ohne weiteres eingeschläfert werden.
So sieht es das dänische Hundegesetz vor. “Drei
Tage sind keine Zeit! Im Durchschnitt dauert
es fünf Tage, bis wir einen Hund zurückvermitteln.”,
erklärt Andrea Thümmel von der
Tierschutzorganisation TASSO.
“In
Dänemark kennt man ein Tierheimsystem wie
in Deutschland nicht. Dazu kommt, dass der
entlaufene Hund sich in einer für ihn ganz
unbekannten Gegend befindet. Faktoren, die
die Suche zusätzlich erschweren.”
warnt Thümmel vor der oft unterschätzen
Gefahr.
TASSO
empfiehlt allen Dänemark-Urlaubern mit
Hund, ihr Tier vor Reiseantritt registrieren
zu lassen und den Hund nicht ohne Plakette
am Halsband laufen zu lassen. Denn die dänischen
Behörden sind sehr wohl bemüht, ein
Fundtier zurückzuvermitteln. Dafür werden
in der lokalen Presse Anzeigen geschalten
und gegebenenfalls die ausländischen
Polizeibehörden informiert. Wenn
ersichtlich ist, dass es sich um ein Tier
aus dem Ausland handelt.
Aber
ohne Kennzeichnung durch Chip, ohne
Registrierungsplakette oder wenigstens einer
Telefonnummer des Besitzers können auch die
dänischen Behörden nichts unternehmen. “Die
kostenlose Registrierung sollte für jeden
Tierliebhaber eine Selbstverständlichkeit
sein.”, ermutigt Andrea Thümmel.
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